Unsere Leistungen

Wir beraten Sie mit breiter Steuer­kom­pe­tenz

  • Neugründung/Exis­tenz­­gründung
  • Umwandlung/Rechts­­form­wahl

  • Entgeltoptimierung

  • Investitionen

  • Mitarbeiter­beteiligung
  • Betriebs­übergabe/Betriebs­über­nahme/Ge­nerations­wechsel
  • Steuerliche Ver­mögens­ver­teilung (Ehe­gatten/Kinder/Familie)
Steuerrechtliche Betreuung

Die Betreuung erfolgt ausschließlich im Rah­men der notwendigen Begut­achtungen zur Er­füllung unserer steuer­rechtlichen Auf­gaben. Eine all­gemeine Rechts­beratung darf aufgrund gesetz­licher Be­stimmungen nicht erfolgen und bleibt den dafür vor­gesehenen recht­lichen Ver­tretern vo­rbehal­ten.

Laufende steuerrechtliche Betreuung

  • Buchhaltungs­arbeiten (Lohn­buch­haltung/Finanz­buch­haltung)
  • Beachtung handels­recht­licher bzw. rechts­form­abhängiger Be­stimmungen (HGB/GmbHG)
  • Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

  • Gewinnermittlungen für nicht buchführungspflichtige Betriebe und für Land- und Forstwirte

  • Steuerliche Vertretung von Kommunen

  • Steueroptimale Gestaltung Ihrer Geschäfts­vorfälle
  • Betriebs­wirtschaft­liche Opti­mierung Ihrer Leistungs- und Kosten­­struktur
  • Betriebs­wirtschaftliche Beratung zu anstehenden Investi­tionen (inklusive Erstellen von Ertrags­vorschauen, Investi­tions- und Finanz­planung)

  • Betriebliche und private Steuererklärungen

  • Prüfen aller Steuer­bescheide, ggf. frist­gerechtes Einlegen von Rechts­mitteln
  • Betreuung im Rahmen von Betriebs­prüfungen des Finanz­amtes sowie Prüfungen der Sozial­versicherungs­träger
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Steuerliche Angelegenheiten von Vereinen
Steuerberater-Vergütung

Das Honorar für unsere Leis­tungen als Steuer­berater­kanzlei richtet sich nach der gesetz­lichen Steuer­berater-­Vergütungs­verordnung – in Ab­hängig­keit der dort fest­gelegten Gegen­stands­werte.
Es besteht auch die Mög­lich­keit, einzelne Tätig­keiten durch einen Fest­preis abzu­gelten. Einzel­heiten hierzu nennen wir Ihnen gerne nach Ab­schätzung der je­weiligen Auftrags­größe.

Hätten Sie’s gewusst?

Infografik zu den ergiebigsten Steuern 2022

Beratung über steuerliche Wirkung von Vertragsinhalten

Im Rahmen von § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG erbringen wir Rechtsdienstleistungen, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Eine allgemeine Rechtsberatung darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht erfolgen und bleibt den dafür vorgesehenen rechtlichen Vertretern vorbehalten.

Dr. Roland Madl im Beratungsgespräch

Wirtschaftsberatung

Im Rahmen von § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG erbringen wir Rechtsdienstleistungen, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Eine allgemeine Rechtsberatung darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht erfolgen und bleibt den dafür vorgesehenen rechtlichen Vertretern vorbehalten.

Wir beraten Sie auch kompetent in wirtschaftlichen Fragen. Zu den Schwerpunkten unserer Wirtschaftsberatung zählen:

  • Existenzgründerberatung
  • Unterstützung beim Implementieren betrieblicher Controlling-Systeme
  • Investitions- und Finanzplanungen
  • Beratung bei Unter­nehmens­ankäufen/-verkäufen
  • Erstellen von Ertragsvorschauen
  • Ermittlung des Unternehmenswerts
  • Erstellen von Konsolidierungskonzepten
Steuerberater-Software am Monitor

Internes Rechnungswesen

  • Kalkulation der betrieb­lichen Leis­tungen und Rechnungs­stellung
  • Durchführen des Mahn­wesens durch Über­wachung der offenen Posten
  • Erstellen einer Investitions- und Finanz­planung

Externes Rechnungswesen

  • Hilfestellung bei der Finanzbuchhaltung gemäß GoB (z. B. Ordnen der Ein- und Ausgangsrechnungen, Abheften von Zahlungsbelegen)

  • Monatliche Finanzbuchhaltung (mit Umsatzsteuervoranmeldungen und ggf. Beantragung von Dauerfristverlängerungen)
  • Erstellen betriebswirtschaftlicher Auswertungen zum Beurteilen der Finanz,- Vermögens- und Ertragslage
  • Lohnbuchhaltung (inklusive An- und Abmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern sowie Vorbereiten der entsprechenden Überweisungsbelege unter Einhaltung gesetzlicher Fristen)

  • Erstellung eines jährlichen Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang

  • Erstellen aller Arten von Gewinn- und Überschussermittlungen

  • Reduzierung der Inhalte bei Offen- bzw. Hinterlegung von Jahresabschlüssen auf den gesetzlich geforderten Mindestinhalt und Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger

Sofern erforderlich, können wir mit einer erfahrenen Wirtschaftsprüfungskanzlei kooperieren.

Landwirtschaftliche Buchstelle

Die Steuerberaterkammer Nürnberg hat Frau StB Dipl.-Kauffrau Antje Madl nach bestandener Prüfung per 14.11.2003 die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung »Landwirtschaftliche Buchstelle« verliehen. Somit können sich Land- und Forst­wirte wie auch deren Ge­schäfts­partner in unserer Kanzlei fachkundig beraten lassen.